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   BAG, 11.11.1966 - 3 AZR 214/65   

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https://dejure.org/1966,1614
BAG, 11.11.1966 - 3 AZR 214/65 (https://dejure.org/1966,1614)
BAG, Entscheidung vom 11.11.1966 - 3 AZR 214/65 (https://dejure.org/1966,1614)
BAG, Entscheidung vom 11. November 1966 - 3 AZR 214/65 (https://dejure.org/1966,1614)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Arbeitnehmer - Ablauf eines befristeten Arbeitsverhältnisses - Weiterbeschäftigung auf anderem Arbeitsplatz - Besonderer Vertrauenstatbestand - Unverzüglichkeit - Rente - Kapitalabfindung - Beschäftigungszeit - Kapitalauszahlung

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Verlängerung eines befristeten Arbeitsverhältnisses auf unbestimmte Zeit. Unverzüglichkeit des Widerspruchs des AG

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1966, 1853
  • DB 1967, 125
  • DB 1967, 86
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BAG, 23.09.1976 - 2 AZR 309/75

    Berechnung der Wartezeit iSd. § 1 KSchG bei aufeinanderfolgenden

    Eine solche Folgerung wird mit Recht abgelehnt (vgl. BAG AP Nr. 117 zu § 242 BGB Ruhegehalt [unter 3 der Gründe]).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 01.09.2020 - 5 Sa 208/19

    Wirksamkeit einer Kündigung - vorbehaltlose Verlängerungsvereinbarung

    Die Arbeitsvertragsparteien können aufgrund der grundrechtlich geschützten Vertragsfreiheit (dazu z. B. BAG, Urteil vom 22. Januar 2019 - 9 AZR 328/16 - Rn. 33, juris = NZA 2019, 835) ein gekündigtes oder anderweitig endendes Arbeitsverhältnis durch ausdrückliche oder stillschweigende Vereinbarung einvernehmlich verlängern (BAG, Urteil vom 11. November 1966 - 3 AZR 214/65 - Rn. 43, juris = AP Nr. 117 zu § 242 BGB Ruhegehalt).

    Ein solcher Verlängerungsvertrag fällt nicht in den Anwendungsbereich des § 625 BGB, sondern geht der dort geregelten gesetzlichen Fiktion vor (vgl. BAG, Urteil vom 11. November 1966 - 3 AZR 214/65 - Rn. 43, juris = AP Nr. 117 zu § 242 BGB Ruhegehalt; Müller-Glöge/ErfK, 20. Aufl. 2020, § 625, Rn. 1).

  • BAG, 13.08.1987 - 2 AZR 122/87

    Verlängerung eines befristeten Arbeitsverhältnisses - Unterstellen eines

    Die gesetzliche Regelung beruht auf der Erwägung, die Fortsetzung der Arbeitsleistung durch den Arbeitnehmer mit Wissen des Arbeitgebers sei im Regelfall der Ausdruck eines stillschweigenden Willens der Parteien zur Verlängerung des Arbeitsverhältnisses (Vergleiche BAG Urteil vom 01.12.1960 3 AZR 588/58 = AP Nr. 1 zu § 625 BGB und Urteil vom 11.11.1966 3 AZR 214/65 = AP Nr. 117 zu § 242 BGB Ruhegehalt).

    Die gesetzliche Regelung beruht auf der Erwägung, die Fortsetzung der Arbeitsleistung durch den Arbeitnehmer mit Wissen des Arbeitgebers sei im Regelfall der Ausdruck eines stillschweigenden Willens der Parteien zur Verlängerung des Arbeitsverhältnisses (BAG Urteil vom 1. Dezember 1960 - 3 AZR 588/58 - AP Nr. 1 zu § 625 BGB und Urteil vom 11. November 1966 - 3 AZR 214/65 - AP Nr. 117 zu § 242 BGB Ruhegehalt; KR-Hillebrecht, 2. Aufl., § 625 BGB Rz 5; Soergel/Kraft, § 625 BGB Rz 8; Staudinger/Neumann, BGB, 12. Aufl., § 625 Rz 6).

  • BAG, 04.11.1981 - 5 AZR 646/79

    Berufungsurteil

    § 17 BBiG und § 625 BGB knüpfen damit Rechtsfolgen an einen Vertrauenstatbestand, den der Ausbildende bzw. der aus der Dienstleistung Berechtigte geschaffen haben (vgl. dazu auch BAG AP Nr. 117 zu § 242 BGB Ruhegehalt [zu 2 der Gründe a.E.]).
  • BAG, 13.09.1989 - 7 AZR 650/88
    Die gesetzliche Regelung beruht auf der Erwägung, die Fortsetzung der Arbeitsleistung durch den Arbeitnehmer mit Wissen des Arbeitgebers sei im Regelfall der Ausdruck eines stillschweigenden Willens der Parteien zur Verlängerung des Arbeitsverhältnisses ( BAG Urteil vom 1. Dezember 1960 - 3 AZR 588/58 - AP Nr. 1 zu § 625 BGB und Urteil vom 11. November 1966 - 3 AZR 214/65 - AP Nr. 117 zu § 242 BGB Ruhegehalt; KR-Hillebrecht, 3. Aufl., § 625 BGB Rz 5; Staudinger/Neumann, BGB, 12. Aufl., § 625 Rz 6).
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